Artikel 36
Article 36
Die Ummah ist diejenige, die den Khalifah einsetzt. Sie besitzt jedoch nicht das Recht, ihn abzusetzen, sobald der Treueid nach der Methode der Scharia geschlossen wurde.
The Ummah is the one who appoints the Khalifah. However, it does not possess the right to remove him once the pledge of allegiance has been concluded according to the Shari’ah method.
Dieser Artikel besteht aus zwei Teilen: Der erste besagt, dass die Ummah das Recht hat, den Khalifah einzusetzen; der zweite besagt, dass die Ummah nicht das Recht besitzt, ihn abzusetzen.
This article has two halves; the first that the Ummah is the one who holds the right to appoint the Khalifah; the second being that the Ummah does not possess the right to remove him.
Der Beweis für den ersten Teil sind die Überlieferungen über den Treueeid (Bai'a), denn niemand hat das Recht, das Amt des Khilafah anders als durch den Treueeid zu übernehmen, da der Treueeid das Mittel zur Einsetzung des Khalifen ist. Dies ist belegt durch den Treueeid der Muslime an den Gesandten Allahs ﷺ und durch die Anordnung des Gesandten Allahs ﷺ an uns bezüglich des Treueeids, ferner dadurch, dass die rechtgeleiteten Khulafa' das Khilafah-Amt nur durch den Treueeid übernahmen.