Artikel 19
Article 19
Es ist niemandem erlaubt, die Herrschaft oder eine Tätigkeit, die als Teil der Herrschaft gilt, zu übernehmen, es sei denn, er ist männlich, frei, volljährig, bei klarem Verstand, gerecht und fähig, die Verantwortung auszuführen; und es ist niemandem erlaubt, der kein Muslim ist.
It is not permitted for anyone to be in charge of ruling or any action considered to be from the ruling unless they are male, free, adult, sane, just, capable of carrying out the responsibility, and it is not permitted for anyone other than a Muslim.
Allah (SWT) hat ausdrücklich verboten, dass ein Ungläubiger über die Muslime herrscht, wie Allah (SWT) sagt.
Allah (swt) has decisively prohibited for a disbeliever to be a ruler over the Muslims, as Allah (swt) says.
„Und niemals wird Allah den Ungläubigen gegenüber den Gläubigen einen Weg [zum Sieg] geben.“ (TMQ 4:141). Einem Ungläubigen die Herrschaft über die Muslime zu übertragen, heißt, ihm einen Weg über sie zu geben. Allah (swt) hat dies kategorisch verboten, indem Er das Wort „niemals“ verwendet hat. Dies ist ein Hinweis darauf, dass das Verbot, dass der Ungläubige einen Weg über die Muslime hat, das heißt, dass er ein Herrscher über sie ist, ein eindeutiges Verbot ist, und so besagt es, dass es als haram festgelegt wurde. Darüber hinaus hat Allah (swt) zur Bedingung gemacht, dass der Zeuge für die Rückkehr zur Ehefrau nach einer Scheidung Muslim sein muss; Allah (swt) sagt: