Artikel 159
Article 159
Der Staat beaufsichtigt die landwirtschaftlichen Angelegenheiten und deren Erzeugnisse entsprechend den Erfordernissen der Agrarpolitik, deren Ziel es ist, das Potenzial des Landes auf die höchstmögliche Produktionsstufe zu bringen.
The State supervises agricultural affairs and its produce in accordance with the needs of the agricultural policy which is to achieve the potential of the land to its greatest level of production.
Sein Beleg sind die Worte des Propheten ﷺ:
Its evidence is the words of the Prophet :
. » الإِمَامُ رَاعٍ وَهُوَ وَمَسْؤُولٌ عَنْ رَعِيَّتِهِ «.
. » الإِمَامُ رَاعٍ وَهُوَ وَمَسْؤُولٌ عَنْ رَعِيَّتِهِ «.
„Der Imam ist ein Hüter, und er ist für seine Untergebenen verantwortlich“ (überliefert von Al-Bukhari von ‘Abd Allah (swt) b. Umar). Die Aufsicht über die allgemeinen landwirtschaftlichen Angelegenheiten gehört zur Verwaltung der Angelegenheiten, weshalb sie zu den Pflichten der Verwaltung des Imams zählt. Der Staat übernimmt die landwirtschaftlichen Angelegenheiten jedoch nicht selbst, denn der Gesandte Allahs ﷺ überließ sie den Muslimen; er sagte in der Überlieferung bezüglich der Befruchtung der Bäume: