Artikel 187
Article 187
Die politische Sache der Ummah ist der Islam, in der Stärke der Stellung des Staates, in der besten Umsetzung seiner Regeln und in der Beständigkeit bei der Verbreitung seines Rufes an die Menschheit.
The political cause of the Ummah is Islam, in the strength of the status of the State, the best implementation of its rules and continuity in carrying its call to mankind.
Die Bedeutung der Worte „politische Sache" ist die Angelegenheit, der sich der Staat und die Ummah gegenübersehen und zu deren Pflicht es gehört, alles zu unternehmen, was sie aus der Führung der Angelegenheiten erfordert. Diese Angelegenheit kann allgemein sein, und dann handelt es sich um die politische Sache, oder sie kann spezifisch sein, und dann handelt es sich um eine politische Sache, oder sie kann ein Teil einer Angelegenheit sein, und dann handelt es sich um eine Angelegenheit unter den verschiedenen Angelegenheiten der Sache. Zum Beispiel ist die Angelegenheit, der sich die islamische Ummah gegenübersieht und die sie verpflichtet, alles zu unternehmen, was die Führung der Angelegenheiten erfordert, die Wiedererrichtung des Khilafah; dies wäre also die politische Sache, und alles andere aus den verschiedenen Sachen, wie etwa der Fall Palästinas und der Fall der Kaukasus-Länder, sind Angelegenheiten dieser Sache. Auch wenn es Angelegenheiten sind, denen sich die islamische Ummah gegenübersieht und die versorgt werden müssen, sind sie dennoch Teil der Rückkehr des Khilafah. Wenn der islamische Staat errichtet ist, wäre seine politische Sache, den Islam im Inland umzusetzen und den Ruf zum Islam international zu tragen. Wenn er an einem Ort gefestigt ist, dann wäre seine politische Sache die in diesem Artikel genannte. Wenn er anschließend den Islam korrekt umsetzt und sein internationales Gewicht gestärkt wird, dann würde seine politische Sache darin bestehen, den Ruf zum Islam in die Welt zu tragen, bis Allah (SWT) den Islam über alle anderen Lebensweisen dominant macht.