Artikel 174
Article 174
Es sollte eine Unterscheidung getroffen werden zwischen den empirischen Wissenschaften, wie etwa der Mathematik, einerseits und den Kulturwissenschaften andererseits. Die empirischen Wissenschaften und alles, was mit ihnen zusammenhängt, werden entsprechend dem Bedarf gelehrt und sind nicht auf eine bestimmte Bildungsstufe beschränkt. Die Kulturwissenschaften hingegen werden auf der Primar- und Sekundarstufe nach einer bestimmten Bildungspolitik gelehrt, die den islamischen Vorstellungen und Regeln nicht widerspricht. In der Hochschulbildung werden diese Kulturwissenschaften wie andere Wissenschaften studiert, sofern sie nicht zu einer Abweichung von der Bildungspolitik und ihrem Ziel führen.
A distinction should be drawn between the empirical sciences such as mathematics on the one hand and the cultural sciences on the other. The empirical sciences and all that is related to them are taught according to the need and are not restricted to any stage of education. As for the cultural sciences, they are taught at the primary and secondary levels according to a specific policy which does not contradict Islamic thoughts and rules. In higher education, these cultural sciences are studied like other sciences provided they do not lead to a departure from the education policy and its goal.
Sein Beleg sind die allgemeinen Belege, die das Erlernen von Wissen erlauben, da sie jegliches Wissen umfassen; daher ist es dem Muslim erlaubt, alles Wissen zu erlernen. Allerdings führt das Erlernen mancher Wissensgebiete zu einer Abweichung der Glaubensvorstellungen oder zu einer Schwächung der ‘Aqeedah, und daher ist es verboten, diese Arten von Wissen zu lehren, solange sie diese Wirkung haben. Verlieren sie diese Wirkung, dann ist es erlaubt, sie zu erlernen, gemäß dem Grundsatz: „Wenn eine Art einer erlaubten Sache zu einem Schaden führt, wird nur diese Art verboten, und die Sache bleibt erlaubt.“