Artikel 27
Article 27
Wenn das Kalifat einem Einzelnen durch die Huldigung derjenigen übertragen wird, mit denen ein Vertrag gültig geschlossen werden kann, dann ist die Huldigung der übrigen Menschen eine Huldigung des Gehorsams und keine Huldigung der Vertragsschließung; und folglich wird jeder, bei dem man die Möglichkeit der Rebellion erkennt, gezwungen, die Huldigung zu leisten.
If the Khilafah is contracted to an individual by the pledge of those it is valid to be contracted with, the pledge of the remainder of the people is a pledge upon obedience and not a pledge of contracting; and so, any one who is seen to have the potential of rebellion is forced to give the pledge.
Der Beleg dafür ist das, was bei der Huldigung der vier Khulafa’ geschah, denn sie war ein Ijma’ der Gefährten. Bei der Huldigung Abu Bakrs (ra) genügten allein die Männer von Einfluss und Macht (Ahl Al-Hal wal-‘Aqd) in Madinah, und so war es auch bei der Huldigung Umars (ra). Bei der Huldigung ‘Uthmans (ra) genügte es, die Meinung der Muslime in Madinah einzuholen und von ihnen die Huldigung entgegenzunehmen, und bei der Huldigung Alis (ra) genügte die Huldigung der Mehrheit der Menschen von Madinah und Kufa. All dies zeigt, dass es nicht erforderlich ist, dass alle Muslime die Huldigung leisten müssen, um das Kalifat zu begründen; vielmehr genügt die Huldigung der Mehrheit ihrer Vertreter. Was die übrigen betrifft: Wenn sie die Huldigung leisten, dann ist ihre Huldigung eine Verpflichtung zum Gehorsam.