Artikel 191
Article 191
Dem Staat ist es verboten, einer Organisation anzugehören, die auf etwas anderem als dem Islam beruht oder nichtislamische Regeln anwendet. Dies betrifft internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, den Internationalen Gerichtshof, den Internationalen Währungsfonds und die Weltbank sowie regionale Organisationen wie die Arabische Liga.
The State is forbidden to belong to any organisation which is based on anything other than Islam or which applies non- Islamic rules. This includes international organisations like the United Nations, the International Court of Justice, the International Monetary Fund and the World Bank, and regional organisations like the Arab League.
Der Gegenstand, auf dem die internationalen und regionalen Organisationen gegründet sind, ist durch die Scharia verboten.
The subject which the international and regional organisations are established upon has been prohibited by the Shari’ah.
Die Vereinten Nationen sind auf der Grundlage des kapitalistischen Systems errichtet, eines Systems des Kufr, und darüber hinaus sind sie ein Werkzeug in den Händen der großen Nationen, insbesondere Amerikas, das sie ausnutzt, um seinen Einfluss über die kleineren Nationen auszuüben, zu denen auch die heutigen Staaten der islamischen Welt gehören.