13 Das Verwaltungssystem
13 The Administrative System
Artikel 100
Article 100
Die Verantwortlichen in allen Abteilungen, Verwaltungen und Bereichen werden nicht entlassen, außer aus Gründen, die mit den Verwaltungsvorschriften zusammenhängen; es ist jedoch erlaubt, sie zwischen Stellen zu versetzen oder sie von der Arbeit freizustellen. Ihre Ernennung, Versetzung, Freistellung, Disziplinierung und Entlassung erfolgt jeweils durch denjenigen, der an der Spitze der jeweiligen Behörde, Abteilung oder Verwaltung steht.
The managers in all departments, administrations, and divisions are not dismissed except for reasons connected with the administrative systems, but it is permitted to transfer them between posts or to suspend them from working. Their appointment, transfer, suspension, discipline, and removal are all done by whoever is in charge of the highest post of their office, department, or administration.
Dies ist aus den Regeln des Arbeitsvertrags entnommen: Wenn der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit angestellt ist, ist es nicht zulässig, ihn von dem abzuberufen, wofür er angestellt wurde, wohl aber ist es möglich, ihn von der Arbeit freizustellen, was Suspendierung genannt wird. In dieser Situation steht ihm dennoch sein Lohn zu, da das Arbeitsverhältnis zu den bindenden Verträgen gehört und nicht zu den erlaubten Verträgen. Wird der Arbeitsvertrag geschlossen, so ist der Vertrag für beide Parteien bindend. Was die Einhaltung der administrativen Ordnungen betrifft, so verhält es sich damit wie mit den Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, weshalb es notwendig ist, sie zu erfüllen; der Gesandte Allahs ﷺ sagte: