8.1 Das, was der Staat den Bürgern von seinem Vermögen gibt
8.1 That which the State gives of its Properties to the Citizens
Ein weiteres Mittel des Eigentumserwerbs ist jenes Eigentum, das der Staat aus den Gütern des Bait ul-Mal den Bürgern gibt, um ihre Bedürfnisse zu decken oder der Gemeinschaft durch deren Besitz einen Nutzen zu verschaffen. Was die Deckung ihrer Bedürfnisse betrifft, so gewährt der Staat ihnen Güter, mit denen sie Ländereien bewirtschaften oder ihre Schulden begleichen. ʿUmar bin al-Khattab gab den Bauern im Irak Güter aus dem Bait ul-Mal, womit er ihnen half, auf diesem Land anzubauen und ihre Bedürfnisse zu decken, ohne dass sie ihm dafür etwas zurückerstatten mussten. Die Scharia hat den Schuldnern ein Recht am Zakat-Vermögen eingeräumt, aus dem ihnen gegeben wird, um ihre Schulden zu begleichen, wenn sie dazu nicht in der Lage sind. Allah (swt) sagt:
Another means of property ownership is that property which the State gives from the Bait ul-Mal properties to the citizens in order to meet their needs or to benefit the community by their ownership. With regard to the meeting of their needs, the State grants them properties with which they cultivate lands or repay their debts. ’Umar bin Al-Khattab gave properties from the Bait ul-Mal to the farmers in Iraq, by which He helped them to plant on this land and to meet their needs without being reimbursed from them. Shar’a made for the debtors a right in the Zakat property, from which they are given to repay their debts if they were unable to do so. Allah (swt) said: