4.1 Kultivierung von brachliegendem Land
4.1 Cultivation of Barren Land
Totes Land (Mawat) ist Land, das keinen Eigentümer hat und von dem niemand Nutzen hat. Seine Urbarmachung bedeutet, darauf zu pflanzen, aufzuforsten oder darauf zu bauen. Mit anderen Worten: es in irgendeiner Form zu nutzen, die Bearbeitung (Ihya) bedeutet. Die Urbarmachung von Land durch eine Person macht es zu ihrem Eigentum. Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wer ein totes Land urbar macht, dem gehört es.“ Er ﷺ sagte auch: „Wer ein Land mit einem Zaun umgibt, dem gehört es.“ Und er ﷺ sagte: „Wer seine Hand auf etwas legt, bevor ein anderer Muslim es tut, dem gehört es.“ In dieser Angelegenheit gibt es keinen Unterschied zwischen dem Muslim und dem Dhimmi (nichtmuslimischer Staatsbürger des Islamischen Staates), denn die Ahadith sind in ihrer Form absolut und ohne Einschränkung, und weil das, was der Dhimmi aus den Tälern, Wäldern und von den Gipfeln der Berge nimmt, sein Eigentum ist und ihm nicht weggenommen werden darf. Ebenso gerechtfertigt ist es, dass das tote Land sein Eigentum wird. Dies gilt allgemein in jedem Land, sei es Dar ul-Islam oder Dar ul-Harb, und ob es ʿUshri- oder Kharaji-Land war. Die Bedingung für den Besitz ist jedoch, innerhalb von drei Jahren nach der Inbesitznahme das Land zu bearbeiten und diese Nutzung fortzusetzen. Wenn jemand das Land in den ersten drei Jahren seines Besitzes überhaupt nicht nutzt oder es später drei aufeinanderfolgende Jahre vernachlässigt, verliert er sein Recht auf das Eigentum daran. ʿUmar ibn al-Khattab sagte: „Wer ein Land umzäunt, hat nach drei Jahren kein Recht mehr daran.“ ʿUmar machte diese Aussage und setzte sie in Anwesenheit der Sahaba durch, die keinen Einspruch erhoben und so ihren Idschma (Konsens) bestätigten.