22 Die Verteilung des Reichtums unter den Menschen
22 Distributing Wealth among the People
Der Islam erlaubt das Privateigentum des Einzelnen, hat jedoch die Art und Weise des Eigentums festgelegt. Er hat dem Einzelnen erlaubt, über das, was er besitzt, frei zu verfügen, doch hat er auch die Art und Weise dieser Verfügung bestimmt. Der Islam hat die Unterschiede in den körperlichen und geistigen Fähigkeiten unter den Menschen berücksichtigt; daher hat er Vorkehrungen getroffen, den Schwachen und Bedürftigen zu helfen, indem er den Wohlhabenden gebietet, den Armen und Bedürftigen zu geben. Der Islam hat außerdem die Versorgungsgüter, die ihrer Natur nach für die Gemeinschaft unentbehrlich sind, zum öffentlichen Eigentum aller Muslime erklärt und es jedem Menschen untersagt, solche Versorgungsgüter privat zu besitzen oder für sich selbst oder für andere zu beanspruchen. Ebenso hat er die Verantwortung für die Bereitstellung der Güter, sei es als Waren oder als Dienstleistungen, dem Staat übertragen, und er hat dem Staat außerdem erlaubt, bestimmte Besitztümer ausschließlich zu erwerben.
Islam allows individual ownership, but has determined the manner of ownership. It has permitted the individual to freely dispose of what He or she owns, but it has also determined the manner of disposal. Islam has taken into account the disparity in the physical and mental abilities among the humans; therefore it has made provision to help the weak and the needy, by commanding the wealthy to give to the poor and needy. Islam has also made the utilities, which are in their nature indispensable to the community, a public property for all Muslims, and has forbidden any person from privately owning or protecting for himself or for others such utilities. It has also delegated the responsibility of providing the wealth, either as commodities or as services, to the State, and it has also permitted the State to exclusively acquire certain properties.