2.2 Die Sicht des Islam auf die Wirtschaft
2.2 The View of Islam towards the Economy
Die Sicht des Islam auf den Reichtum unterscheidet sich von seiner Sicht auf dessen Nutzung. Der Islam betrachtet die Mittel, die einen Nutzen hervorbringen, als einen Gegenstand, der sich vom Gegenstand des Besitzes dieses Nutzens unterscheidet. Demnach sind Eigentum und menschliche Arbeit die Bestandteile des Reichtums, und sie sind die Mittel, die Nutzen hervorbringen. Ihre Stellung in der Sicht des Islam hinsichtlich ihres Vorhandenseins im Leben und hinsichtlich ihrer Produktion unterscheidet sich von der Frage ihrer Verwendung und von der Art und Weise, diesen Nutzen zu besitzen. Der Islam greift unmittelbar in die Frage der Nutzung mancher Güter ein. So verbietet er die Verwendung bestimmter Waren wie Wein und verendetes Fleisch. Ebenso verbietet er, aus manchen Handlungen des Menschen Nutzen zu ziehen, etwa aus Tanz und Prostitution. Er verbietet außerdem den Handel mit Waren, deren Verzehr untersagt ist, und untersagt die Anmietung von Tätigkeiten, deren Ausführung verboten ist. Dies betrifft die Nutzung des Eigentums und der menschlichen Arbeit. Hinsichtlich der Art und Weise, Eigentum und menschliche Arbeit zu besitzen, hat der Islam jedoch zahlreiche Gesetze erlassen, die dieses Eigentum regeln, etwa die Gesetze über Jagd und Urbarmachung von Land sowie die Gesetze über Pacht, Herstellung, Erbschaft, Schenkungen und Testamente.