5.5 Der Aufwand, der in die Arbeit investiert wird
5.5 The Effort Spent in the Work
Der Arbeitsvertrag über die Einstellung eines Angestellten bezieht sich auf den Nutzen der Anstrengung, die er aufwendet; und der Lohn wird nach diesem Nutzen bemessen. Die Anstrengung selbst ist weder das Maß des Lohnes noch das Maß des Nutzens, sonst wäre der Lohn des Steinmetzen größer als der Lohn des Ingenieurs, weil die Anstrengung des Steinmetzen größer ist; und das widerspricht der Wirklichkeit. Daher ist der Lohn eine Vergütung für den Nutzen und nicht für die Anstrengung. Darüber hinaus unterscheidet sich der Lohn und ändert sich je nach Art des Angestellten, und er ändert sich auch bei ein und demselben Angestellten entsprechend dem Unterschied im Maßstab des Nutzens, nicht aber entsprechend Unterschieden in der Anstrengung. Der Vertrag bezog sich in beiden Fällen auf den Nutzen des Arbeitgebers, nicht auf die Anstrengung des Angestellten. Entscheidend ist also das Ergebnis, sei es das Ergebnis verschiedener Angestellter bei verschiedenen Arbeiten oder das Ergebnis verschiedener Angestellter bei derselben Arbeit; und der Anstrengung wird dabei überhaupt keine Beachtung geschenkt. Es ist richtig, dass das Ergebnis der Arbeit die Frucht der Anstrengung ist, sei es bei verschiedenen Arbeiten oder bei derselben Arbeit, die von verschiedenen Personen verrichtet wird; doch beabsichtigt ist das Ergebnis, nicht nur die Anstrengung, auch wenn diese bei der Bemessung des Lohnes berücksichtigt wird. Wurde also jemand für einen Bau eingestellt, so sollte der Lohn nach der Zeit oder nach dem Werk bemessen werden. Wird er nach dem Werk bemessen, so wird sich der Nutzen offensichtlich im Standort des Gebäudes, seiner Länge, Breite, Dicke und dem Material des Gebäudes usw. zeigen. Wird die Arbeit nach der Zeit bemessen, so nimmt der Nutzen der Arbeit gewöhnlich zu, wenn die Zeit zunimmt, und ab, wenn die Zeit abnimmt. Somit ist die Beschreibung der Arbeit zusammen mit der Angabe der Zeit das Maß des Nutzens. Wird nach der Zeit bemessen, so soll die Person nicht mehr arbeiten als ihrem gewohnten Vermögen entspricht, und sie soll nicht zu ungewöhnlich harter Arbeit verpflichtet werden.