8.3 Abteilung für innere Sicherheit
8.3 Internal security department
Die Abteilung für innere Sicherheit ist für alles zuständig, was die Sicherheit betrifft. Sie übernimmt es, die Sicherheit im Land durch den Einsatz der Streitkräfte aufrechtzuerhalten. Die Polizei ist tatsächlich die Hauptinstanz, die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit verantwortlich ist. Die Abteilung für innere Sicherheit kann die Polizei einsetzen, wann immer sie es für angebracht hält, und ihre Anordnung ist unmittelbar bindend. Benötigt die Polizei die Hilfe der Streitkräfte, so reicht sie einen Antrag beim Khalifen ein. Dieser kann der Armee befehlen, der Abteilung für innere Sicherheit zu helfen, oder ihr eine militärische Einheit zur Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit bereitstellen, oder er kann jede Anordnung erlassen, die er für richtig hält. Er ist auch berechtigt, solche Anträge abzulehnen und zu verlangen, dass die Polizei die Aufgabe selbst durchführt. Die Abteilung für innere Sicherheit ist die Instanz, die für die Sicherheit des Staates verantwortlich ist. Zu den Handlungen, die zu einer Verletzung der inneren Sicherheit führen können, zählen der Abfall vom Islam, die Rebellion gegen den Staat, die sich in zerstörerischen Aktivitäten zeigt, sowie Sabotagehandlungen wie Streiks oder die Besetzung lebenswichtiger Zentren des Staates und ebenso Angriffe auf Privat-, Gemein- oder Staatseigentum.