4.14 Die dem Muslimen eingeräumte Frist zur Ernennung eines Khalifen
4.14 The time limit given to the Muslims to appoint a Khaleefah
Die dem Muslimen eingeräumte Frist zur Ernennung eines Khalifen beträgt drei Tage einschließlich ihrer Nächte. Es ist einem Muslim verboten, mehr als drei Nächte zu verbringen, ohne eine Bay'ah auf seinem Hals zu haben. Dass die Frist höchstens drei Nächte beträgt, hat seinen Grund darin, dass die Ernennung eines Khalifen in dem Moment Pflicht wird, in dem der bisherige Khalife stirbt oder abgesetzt wird. Es ist jedoch erlaubt, die Ernennung so lange aufzuschieben, wie sich die Muslimen drei Tage einschließlich ihrer Nächte mit der anstehenden Aufgabe beschäftigen. Überschreitet die Frist drei Nächte und ist bis dahin kein Khalife ernannt, so ist die Angelegenheit zu prüfen: Haben sich die Muslime um die Ernennung eines Khalifen bemüht und sind es nicht innerhalb von drei Nächten gelungen, weil zwingende Gründe außerhalb ihrer Kontrolle und Möglichkeiten lagen, so fällt die Sünde von ihrem Hals. Denn sie haben sich in ihrer Aufgabe darum bemüht, diese Pflicht zu erfüllen, und wurden gegen ihren Willen gezwungen, die Ausführung dieser Pflicht hinauszuzögern. Ibn Habban und Ibn Majah überlieferten von Ibn 'Abbas, er sagte: „Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: