4.1 Der Kalif
4.1 The Khaleefah
Der Khalifah ist der Mann, der die Umma in der Herrschaft und Autorität sowie bei der Umsetzung der Ahkam Shari'ah (göttliche Gesetze) vertritt. Der Islam hat bestimmt, dass Herrschaft und Autorität der Umma gehören. Sie ist es, die jemanden einsetzt, der dies in ihrem Auftrag führt, und Allah (SWT) hat es der Umma zur Pflicht gemacht, alle Regeln der Shar'a auszuführen.
The Khaleefah is the man who represents the Ummah in the ruling and authority and in the implementation of the Ahkam Shari’ah (Divine Laws). Islam has decreed that the ruling and authority belong to the Ummah. It is she who appoints someone who runs that on her behalf, and Allah (swt) has made it obligatory upon the Ummah to execute all of the rules of Shar’a.
Da die Muslime den Khalifen einsetzen, ist er dadurch ein Stellvertreter der Umma in Bezug auf Herrschaft und Autorität sowie auch in der Umsetzung der Regeln der Scharia. Daher wird er nur dann zum Khalifen, wenn die Umma ihm den Treueid (Bay'ah) leistet. Indem sie ihm die Bay'ah für das Khilafah gibt, hat sie ihn effektiv zu ihrem Stellvertreter bestimmt. Durch diese Bay'ah wird ihm das Khilafah übertragen, er besitzt daher die Autorität (Sultan) durch die Umma, und sie sind verpflichtet, ihm zu gehorchen.