13.2 Die Regel der Schura
13.2 The rule of Shura
Schura ist das Verbalnomen des Verbs „Schawara“, also „beraten“ oder „um Rat fragen“. Es bedeutet, die Meinung desjenigen einzuholen, der befragt wird. Wenn man „Istaschara“ sagt, bedeutet dies, dass jemand einen anderen um Rat gebeten hat.
Shura is the verbal noun of the verb ‘Shawara’, or consulted. It means seeking the opinion from the one who is consulted. When it is said ‘Istashara’, it would mean that one asked another for advice.
Shura und Mashura haben dieselbe Bedeutung, ebenso Mashawarah. Im Lisaan ul-Arab (der Name eines Wörterbuchs) wird erwähnt, dass es zulässig ist zu sagen: Eine Person ist gut in Mashura und Mashwara. Al-Farraa’ sagte außerdem: Der Ursprung von Mashura war Mashwara, dann wurde es zu Mashura umgewandelt, weil es leichter (auszusprechen) ist. Al-Laith sagte: Al-Mashwara hat die Form Maf’ala und ist von al-Ishara abgeleitet. Es wird auch gesagt: Mashura ist dasselbe wie Shura und al-Mashwara. Auf dieser Aussage beruhend haben shawartuhu (in einer Angelegenheit) oder istashartuhu dieselbe Bedeutung. Im Mukhtar us-Sihah heißt es: Al-Mashwara ist Ash-Shura, ebenso al-Mashura. So sagen wir shawarahu in der Angelegenheit und istasharahu, mit derselben Bedeutung.