2.4 Die Gestalt des islamischen Herrschaftssystems ist nicht imperial
2.4 The shape of the Islamic ruling system is not imperial
Das kaiserliche Herrschaftssystem ist mit dem islamischen völlig unvereinbar. Die vom Islam beherrschten Gebiete – obwohl sie aus verschiedenen Rassen bestehen und mit einem zentralen Ort verbunden sind – werden nicht nach einem kaiserlichen System regiert, sondern nach einem System, das dem kaiserlichen System widerspricht. Das kaiserliche System behandelt die Rassen in den verschiedenen Regionen des Reiches nicht gleich, sondern gewährt dem Zentrum des Reiches Vorrechte in der Verwaltung, in den Finanzen und in der Wirtschaft. Die islamische Art der Herrschaft hingegen besteht darin, zwischen den Untertanen in allen Regionen des Staates Gleichheit herzustellen. Der Islam gewährt Nicht-Muslimen, die die Staatsbürgerschaft besitzen, dieselben vollen Rechte und Pflichten wie Muslimen. Sie genießen dieselbe Gerechtigkeit wie Muslime und unterliegen derselben Rechenschaftspflicht wie diese. Darüber hinaus genießt jeder einzelne Staatsbürger, unabhängig von seinem Glauben, Rechte, die selbst ein im Ausland lebender Muslim ohne Staatsbürgerschaft nicht genießt. Mit dieser Gleichheit unterscheidet sich das islamische System vollständig vom kaiserlichen. Es macht die von ihm beherrschten Regionen nicht zu Kolonien oder Ausbeutungsgebieten und auch nicht zu einer Quelle des Reichtums, der zum Vorteil der Zentralregion dorthin zurückgeleitet wird, ungeachtet wie weit sie voneinander entfernt liegen und wie verschieden ihre Rassen sind. Es betrachtet jede einzelne Region als untrennbaren Teil des Staates, und seine Bürger genießen dieselben Rechte wie die der Zentralregion. Ebenso macht es die herrschende Autorität, ihr System und ihre Gesetzgebung in allen Regionen gleich.