4.13 Die Amtszeit des Khalifen
4.13 The time term of the Khaleefah
Die zeitliche Amtsdauer des Khalifen ist nicht durch einen festen Zeitraum bestimmt. Solange der Khalif das Schar'a befolgt, seine Gesetze ausführt und in der Lage ist, die Aufgaben des Staates und die Verantwortlichkeiten des Kalifats wahrzunehmen, bleibt er im Amt. Dies liegt daran, dass die Texte über die Bay'ah unbestimmt (Mutlaq) überliefert sind und nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Anas ibn Malik berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
The time term of the Khaleefah in office is not determined by a fixed period. As long as the Khaleefah is abiding by the Shar’a, executing its laws and able to perform the duties of the state and the responsibilities of the Khilafah, He remains in office. This is because the texts concerning the Bay’ah came as indefinite (Mutlaq) and they are not restricted to any specific period of time. Anas ibn Malik reported that the Messenger of Allah (pbuh) said:
„Hört und gehorcht, selbst wenn ihr von einem abessinischen Sklaven regiert werdet, dessen Haar wie eine Rosine ist.“ In einer anderen Überlieferung sagte er ﷺ: