8.3.6 Khalwa – Abgeschiedenheit
8.3.6 Khalwa - Seclusion
Khalwa bezieht sich auf die Situation, dass ein nicht-mahram Mann und eine nicht-mahram Frau allein miteinander sind, ohne die Anwesenheit eines Mahram oder einer anderen Person. Dies kann an einem privaten oder an einem öffentlichen Ort geschehen. In beiden Fällen ist Khalwa im Islam verboten, und sowohl der Mann als auch die Frau, die daran beteiligt sind, begehen eine Sünde.
Khalwa relates to the presence of a non-mahram man and woman being on their own together without the presence of a mahram or any other person. This could happen in a private place, or a public place. In either case khalwa is forbidden from Islam, and both the man and woman involved are sinful.
Khalwa an einem privaten Ort: Dies kann an jedem Ort vorkommen, der eine Erlaubnis zum Betreten erfordert, etwa in einem Haus oder Schlafzimmer in einem Wohngebäude.
Khalwa in a Private Place : This could occur in any place that requires permission for entry, such as a house or bedroom in a residence building.
Khalwa an einem öffentlichen Ort: Dies kann an jedem öffentlichen Ort vorkommen, dessen Beschaffenheit so ist, dass andere Menschen dort wahrscheinlich nicht vorbeikommen oder hinkommen würden. Ein Beispiel für einen solchen Ort wäre ein Wald oder ein abgelegener Raum an einer Universität.