10.3.8 Qadi al-Qada‘a – Der Richter der Richter
10.3.8 Qadi al-Qada‘a - The Judge of Judges
Dies ist eine weitere Art von Richter, der vom Khalifen ernannt wird, der sich jedoch nicht mit den Streitfragen befasst, die der Zuständigkeit der anderen Arten von Richtern zugrunde liegen. Vielmehr sind dieser Richter und seine Behörde dafür verantwortlich, im Auftrag des Khalifen alle Richter einzusetzen und sicherzustellen, dass deren Verhalten und Qualifikationen korrekt sind und dem Schari'ah entsprechen.
This is a further type of judge who is appointed by the Khaleefah, but who is not concerned with the issues of the disputes that form the basis of jurisdiction of the other types of judges. Rather this judge and his department are responsible for appointing all the judges on behalf of the Khaleefah, and ensuring their conduct and qualifications are correct and in accordance with the Shari‘ah.
Auf diese Weise würde der Qadi al-Qada‘a überprüfen, dass jeder Richter die Voraussetzungen erfüllt, die notwendig sind, damit seine Amtsgewalt gültig ist. Er würde ebenso alle Fälle von Ungerechtigkeit oder falscher Anwendung der Scharia untersuchen, an denen irgendwelche Richter beteiligt gewesen sein könnten, und er hat die Befugnis, Richter, die in Korruption verwickelt sind, zu berichtigen und abzusetzen.