10.3.1 Ziel der Rechtsprechung
10.3.1 Objective of the Judiciary
Die Grundlage der Rechtsprechung beruht auf drei Prinzipien:
The basis of the Judiciary is set in three principles :
1) Dass die Anwendung des islamischen Urteils in jeder einzelnen Angelegenheit verpflichtend ist,.
1) That the application of the Islamic judgement on each and every issue is obligatory,.
2) Dass es verboten ist, einer anderen Scharia als dem Islam zu folgen, und
2) That it is forbidden to follow any Shari‘ah other than Islam, and.
3) Jedes Gesetz (Scharia) außer dem Islam ist Kufr (Unglaube) und Taghut (Trug).
3)Any Shari'ah other than Islam is kufr (disbelief) and taghut (falsehood).
Im Rahmen dieser Grundsätze arbeitet das Justizsystem des Islamischen Staates, und auf ihrer Grundlage wird die Begriffsbestimmung der Rechtsprechung (‚al-Qadha‘) aus der Scharia abgeleitet.