8.6 Die Heeresabteilungen
8.6 The army divisions
Die Armee gliedert sich in zwei Teile: die „Reserve“, die aus allen Muslimen besteht, die zur Erfüllung militärischer Aufgaben fähig sind, und die „Berufssoldaten“, die dauerhaft zur Streitkraft eingezogen sind und wie jeder andere Angestellte Gehälter aus den Mitteln des Staates erhalten.
The army is divided into two parts: The “Reserves”, which consists of all the Muslims who are able to perform the military tasks; and the “regulars” that are permanent conscripts in the armed forces and receive salaries from the State’s funds just like any other employee. .
Dies leitet sich von der Pflicht zum Dschihad ab, denn jeder Muslim ist gehalten, die Pflicht des Dschihad zu erfüllen, und ist daher verpflichtet, sich dafür auszubilden. Die Notwendigkeit, ein stehendes Heer zu unterhalten, beruht auf dem Grundsatz der Scharia, der besagt: „Was notwendig ist, um eine Pflicht zu erfüllen, ist selbst eine Pflicht.“ Da die Pflicht des Dschihad nicht ununterbrochen ausgeübt werden kann und der Islam und die Muslime vor den Kuffar nur durch die Präsenz eines ständigen Heeres geschützt werden können, ist der Imam daher verpflichtet, ein reguläres Heer zu seiner Verfügung zu haben.