13.2 Die Pflicht, zur Rechenschaft zu ziehen
13.2 The duty of taking to task
Das Recht der Abrechnung:
The right of accounting:
Die Muslime haben das Recht, vom Khalifen konsultiert zu werden, und sie müssen die Herrscher auch über ihre Handlungen und Praktiken zur Rechenschaft ziehen. Allah (S.W.T) hat den Muslimen auferlegt, die Herrscher zur Rechenschaft zu ziehen, und Er hat ihnen in entschiedener Weise befohlen, sie zur Rechenschaft zu ziehen und sie zu ändern, wenn sie gegen die Rechte der Bürger verstoßen, ihre Pflichten ihnen gegenüber vernachlässigen oder irgendeine ihrer Angelegenheiten vernachlässigen, die Regeln des Islam verletzen oder nach anderem als den Regeln Allahs regieren. Muslim überlieferte von Umm Salamah (ra), dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: .
The Muslims have the right to be consulted by the Khalifah and they must also account the rulers regarding their actions and practices. Allah (S.W.T) obliged the Muslims to account the rulers, and He commanded them in a decisive way to account them and change them if they transgressed against the rights of the citizens, failed in their duties towards them or neglected any of her affairs, or violated the rules of Islam, or governed by other than the rules of Allah. It was narrated by Muslim from Umm Salamah (ra) that the Messenger of Allah (PBUH) said: .