4.4 Die Methode der Bestellung des Kalifen
4.4 The method of appointing the Khalifa
Als die Shara der Ummah zur Pflicht machte, einen Khalifen einzusetzen, legte sie zugleich die Art fest, auf die der Khalif eingesetzt wird. Diese Art ist im Buch und in der Sunnah belegt. Zur Leistung der Bai'a verpflichtet sind diejenigen Muslime, die zu jener Zeit Bürger des Khilafah-Staates sind. Gibt es kein Khilafah, so sind für die Leistung der Bai'a jene Muslime verantwortlich, die in der Region leben, in der das Khilafah errichtet werden soll.
When Shara made it incumbent upon the Ummah to appoint a Khalifah, it determined for her the method by which the Khalifah is appointed. This method is proven in the Book and the Sunnah. The Muslims who must give the bayah are those that are citizens of the Khilafah at that time. In the case where there is no Khilafah the Muslims responsible for giving the bayah are those living in the region where the Khilafah should be implemented. .
Die Methode der Wahl des Khalifen durch eine Bai'ah ist belegt durch das Beispiel der Bai'ah, die die Muslime dem Propheten ﷺ leisteten, und durch den Befehl des Gesandten ﷺ an uns, dem Imam die Bai'ah zu leisten. Die Bai'ah der Muslime an den Gesandten ﷺ war keine Bai'ah auf das Prophetentum, sondern eine Bai'ah über die Herrschaft, denn sie bezog sich auf das Handeln und nicht auf den Glauben. Daher wurde dem Rasul Allah ﷺ als Herrscher die Treue geschworen, und nicht als Prophet oder Gesandter ﷺ. Dies liegt daran, dass die Anerkennung des Prophetentums und des Gesandtseins mit dem Glauben (Iman) verbunden ist und nicht mit einer Bai'ah. Die Bai'ah ihm ﷺ gegenüber galt daher nur in seiner Eigenschaft als Oberhaupt des Staates.