10 Die Arten der Scharia-Urteile (Ahkām Shar'iyyah)
10 The Types of AHkam Shar’aiah
Die Ahkam asch-schar'iyya gliedern sich in: die Fard (verpflichtend), die Haram (verboten), die Mandub (empfohlen), die Makruh (verwerflich) und die Mubah (erlaubt). Der Hukm asch-schar'i besteht entweder in einem Gebot, eine Handlung auszuführen, oder in einem Gebot, sich von einer Handlung zu enthalten. Ist das Gebot (Amr) zur Ausführung der Handlung bindend (jazim), so wird es als Fard oder Wadschib eingestuft. Beide Begriffe sind synonym. Ist das Gebot zur Ausführung einer Handlung nicht bindend, so wird es als Mandub eingestuft. Ist das Verbot, sich einer Handlung zu enthalten, bindend, so wird es als Haram oder Mahzur eingestuft, wobei beide Begriffe synonym sind; ist das Verbot dagegen nicht bindend (ghair jazim), so wird es als Makruh eingestuft. Somit wird bei der Fard/Wadschib die ausführende Person gelobt, und wer sich davon enthält, wird getadelt. Wer die Fard vernachlässigt, verdient eine Strafe. Wer das Haram begeht, wird getadelt, und wer sich davon enthält, wird gelobt. Wer das Haram begeht, verdient eine Strafe. Wer die Mandub ausführt, wird gelobt und belohnt, und wer sich davon enthält, wird nicht getadelt, d. h. er wird für die Ausführung der Handlung belohnt und für ihre Unterlassung nicht bestraft. Wer die Makruh nicht ausführt, wird gelobt und belohnt, d. h. das Unterlassen der Makruh ist vorzuziehen. Die Mubah ist diejenige Handlung, bei der der Daleel as-Sam'i (textlicher Beleg) zeigt, dass die Rede des Gesetzgebers die Wahl zwischen der Ausführung einer Handlung und ihrer Unterlassung impliziert.