4.4 Das Hadith von Abdullah bin ʿAmr bin Al-ʿAas: „Dass sie das Lösegeld für ihre Gefangenen zahlen“
4.4 The Hadith of Abdullah bin ‘Amr bin Al-‘Aas: “That they pay the ransom of their captives”
- Imam Abu Bakr bin Abi Shaibah überlieferte Folgendes in seinem Musannaf (5/419/27577) und (6/496/3325):
- Imam Abu Bakr bin Abi Shaibah related the following in his Musannaf (5/419/27577) and (6/496/3325):

„Hafs bin Ghiyath berichtete von Hajjaj, von Al-Hakam, von Miqsam, von Ibn ‘Abbas, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs ﷺ verfasste ein Kitab (schriftliches Dokument) zwischen den Muhajirin (Auswanderern) und den Ansar (Helfern), dass sie das Blutgeld für diejenigen zahlen sollen, für die sie verantwortlich sind (d. h. im Hinblick auf das Blutgeld innerhalb ihres Stammes), und dass sie das Lösegeld für ihre Gefangenen auf angemessene und gute Weise zahlen sollen, und zwar in einer Weise, die unter den Muslimen versöhnend wirkt“.“
