Bei der Untersuchung der Regeln des Islam stellen wir fest, dass der Gesetzgeber der Frau erlaubt hat, zu kaufen und zu verkaufen, Dinge zu übergeben und entgegenzunehmen, ihr die Pilgerfahrt (Hajj) zur Pflicht gemacht hat, ihr erlaubt hat, am Salah in Dschama'a in der Moschee teilzunehmen, gegen die Kuffar zu kämpfen, ihr Vermögen zu besitzen und zu investieren, neben anderen Dingen, die ihr erlaubt sind. Solche Tätigkeiten, zu denen der Gesetzgeber die Frauen erlaubt oder verpflichtet hat, können es erforderlich machen, mit Männern zusammenzutreffen, um sie auszuführen; dann ist ein solches Zusammentreffen erlaubt. Voraussetzung ist, dass das Zusammentreffen innerhalb der Regeln des Islam geschieht und durch die Tätigkeit erforderlich ist, die sie ausführen darf. Beispiele hierfür sind Kaufen und Verkaufen, Vermieten, Bildung, medizinische Behandlung, Landwirtschaft, Industrie usw. Denn der Beweis, der solche Tätigkeiten erlaubt oder verpflichtend macht, schließt die Erlaubnis ein, dass sie dabei zusammentreffen. Wenn die Tätigkeiten jedoch nicht erfordern, dass die Frauen mit Männern zusammentreffen, etwa das Gehen auf der Straße zur Moschee, zum Markt, zum Besuch der Familie, ein Ausflug in die Natur oder das Essen und Trinken usw., dann ist das Zusammentreffen von Männern und Frauen nicht erlaubt. Denn der Beweis für die Trennung von Männern und Frauen ist allgemein gehalten, und es gibt keinen Beweis, der ein Zusammentreffen in solchen Fällen erlaubt. Diese Tätigkeiten sind auch nicht erforderlich, um das zu erfüllen, was der Gesetzgeber der Frau erlaubt hat. Daher ist das Zusammentreffen zu solchen Zwecken sündhaft, selbst wenn es im öffentlichen Leben geschieht. Folglich ist die Trennung von Männern und Frauen im islamischen Leben eine Pflicht. Im Privatleben muss die Trennung vollständig sein, außer in den Fällen, die der Gesetzgeber erlaubt hat. Im öffentlichen Leben ist die Trennung die Regel. Es ist Männern und Frauen nicht erlaubt, im öffentlichen Leben zusammenzutreffen, außer zu dem, was der Gesetzgeber der Frau erlaubt, zur Pflicht gemacht oder empfohlen hat und was zugleich das Zusammentreffen mit Männern erfordert; sei es ein Zusammentreffen mit Trennung, wie in der Moschee, oder mit Vermischung, wie bei der Pilgerfahrt und beim Handel.
Upon studying the rules of Islam we find that the Legislator permitted women to buy and sell, to hand over things and receive, obliged the Hajj upon her, allowed her to attend the Salah in Jamaah in the Masjid, to fight the Kuffar, to own and invest her wealth, besides other matters allowed to her. Such activities which the Legislator permitted or obliged the women to engage in, may require the meeting with men to accomplish them, then such a meeting is permitted. This is provided that the meeting is within the rules of Islam and required by the activity which she is permitted to perform. Examples for this are buying and selling, renting, education, medical treatment, farming, industry, etc. This is because the evidence, which allows or obliges such activities, includes the permission for them to meet together. However, if the activities do not require the women to meet with men, such as walking in the street to go to the Masjid, to the market, to visit the family, going to a picnic, or eating and drinking, etc, then it is not allowed for men and women to meet. This is because the evidence for the separation of men and women is general, and there is no evidence to permit meeting in such cases. These activities are not also required to fulfil that which the Legislator permitted the woman to do. Therefore, meeting for such matters is sinful even if done in public life. Consequently, separation of men and women in the Islamic life is an obligation. Separation in the private life must be complete except the cases allowed by the Legislator. As for public life, separation is the norm. It is not allowed for men and women to meet in public life except for that which the Legislator allowed, obliged or recommended for women to do, and, at the same time, it requires meeting with men; whether this meeting is with separation such as in the Masjid or with mixing such as in Hajj and trading.