12 Frauen, mit denen die Ehe verboten ist
12 Women to whom Marriage is Prohibited
Der Ursprung für die Frauen, die man nicht heiraten darf, liegt klar und ausdrücklich im Kitab und in der Sunnah. Was das Kitab betrifft, so sagt Allah (swt): „Und heiratet nicht Frauen, die schon eure Väter geheiratet haben, außer was bereits geschehen ist; denn es war eine Schändlichkeit, verabscheuungswürdig und ein böser Weg." [An-Nisa: 22] Und Er (swt) sagte:
The origin for the women with whom marriage is prohibited, has to be, and is clearly mentioned, in the Kitab and Sunnah. As for the Kitab, Allah (swt) says: “And marry not women from whom your fathers married, except what has already passed; indeed it was shameful and most hateful, and an evil way .” [An- Nisa: 22] And He (swt) said:
„Verboten für euch (zur Ehe) sind: eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, eure Brudertöchter, eure Schwestertöchter, eure Ammen, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Ehefrauen, eure Stieftöchter unter eurer Vormundschaft, geboren von euren Ehefrauen, mit denen ihr verkehrt habt – doch ist es keine Sünde für euch, wenn ihr mit ihnen nicht verkehrt habt (um deren Töchter zu heiraten) –, die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren eigenen Lenden hervorgehen, und zwei Schwestern gleichzeitig in der Ehe, außer dem, was bereits geschehen ist. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. Ebenso (verboten sind) verheiratete Frauen, außer jenen (Kriegsgefangenen und Sklavinnen), die eure rechte Hand besitzt. So hat Allah es euch vorgeschrieben. Alle anderen sind erlaubt.“ [] Was die Sunna betrifft, so berichtet Abu Hurayra, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Man soll weder eine Frau und ihre väterliche Tante noch eine Frau und ihre mütterliche Tante in der Ehe zusammenbringen.“ Muslim überliefert, dass 'Aischa (ra) sagte, der Gesandte Allahs ﷺ habe gesagt: „Das Stillen macht Frauen (zur Ehe) ebenso unerlaubt, wie die Geburt sie unerlaubt macht.“ Somit ist die Ehe mit Müttern absolut verboten. Mütter sind alle, mit denen man durch Geburt verwandt ist. Dies gilt, ob diejenige, mit der man verwandt ist, im eigentlichen Sinne „Mutter“ ist, also diejenige, die einen geboren hat, oder ob sie eine Mutter im übertragenen Sinne ist, also diejenige, die denjenigen geboren hat, der einen geboren hat, und sogar weiter oben in der Abstammungslinie steht. Daher gilt: Eure Großmütter – die Mutter eurer Mutter und die Mutter eures Vaters; die Großmütter eurer Mutter und eures Vaters; und die Großmütter eurer Großmutter und eures Großvaters und noch weiter oben, unabhängig davon, ob sie erbberechtigt sind oder nicht – sie alle sind Mütter im übertragenen Sinne, und die Ehe mit ihnen ist verboten.