2.2 Die dem Muslimen gesetzte Frist zur Errichtung eines Khalifats
2.2 The Time Limit given to Muslims to Establish a Khaleefah
Tatsächlich beträgt die Frist, die Muslimen zur Einsetzung eines Khalifen gegeben ist, zwei Nächte. Kein Muslim darf also länger als zwei Nächte verbringen, ohne eine Bay'ah am Hals zu haben. Dass die obere Grenze bei zwei Nächten liegt, hat seinen Grund darin, dass die Einsetzung eines Khalifen vom Moment an Fard ist, in dem der vorherige Khalif stirbt oder abgesetzt wird. Es ist jedoch erlaubt, die Einsetzung aufzuschieben, solange man sich in ihr engagiert, und zwar für zwei Nächte. Überschreitet die Verzögerung zwei Nächte und haben die Muslime keinen Khalifen eingesetzt, so wird die Angelegenheit geprüft. Waren die Muslime mit der Einsetzung eines Khalifen beschäftigt, konnten sie diese aber wegen überwältigender Umstände, denen sie nicht widerstehen konnten, nicht innerhalb von zwei Nächten vollenden, so fällt die Sünde von ihnen ab, weil sie damit beschäftigt waren, die Pflicht zu erfüllen, und durch eine zwingende Gewalt gezwungen wurden, sie aufzuschieben. Der Prophet ﷺ sagte: „Die Sünde aus Irrtum, Vergesslichkeit und Zwang wird von meiner Umma genommen.“ Haben sie sich aber nicht mit der Erfüllung der Pflicht beschäftigt, so sind sie alle sündig, bis der Khalif eingesetzt ist, und erst dann fällt die Fard von ihnen ab. Die Sünde jedoch, die sie begangen haben, indem sie die Einsetzung eines Khalifen vernachlässigten, fällt nicht von ihnen ab, sondern bleibt auf ihnen lasten, und Allah (SWT) wird sie dafür zur Rechenschaft ziehen, so wie Er (SWT) jeden Muslim für jeden Ungehorsam zur Rechenschaft zieht, den er begeht, wenn er es versäumt, eine Pflicht zu erfüllen.