7 Erlass der Verfassung und der Kanones
7 Enacting Constitution and Canons
46. Kanun ist ein Fachbegriff, der den vom Herrscher erlassenen Beschluss bezeichnet, nach dem die Menschen handeln sollen. Er ist definiert worden als „eine Gesamtheit von Grundsätzen, die der Herrscher den Menschen in ihren Beziehungen zueinander zu befolgen vorschreibt“. Das grundlegende Gesetz jedes Staates heißt Verfassung, während die Gesetze außer dem Grundgesetz Kanune genannt werden. Der Begriff Verfassung ist definiert worden als „der Kanun, der die Gestalt des Staates und sein Herrschaftssystem umreißt und die Grenzen und Aufgaben jeder ihm übertragenen Gewalt erläutert, oder der Kanun, der die öffentliche Gewalt, d. h. die Regierung, organisiert, ihr Verhältnis zu ihren Untertanen bestimmt und sowohl die Rechte und Pflichten des Staates gegenüber den Untertanen als auch die Rechte und Pflichten der Untertanen gegenüber dem Staat festlegt.“ Dies ist die Bedeutung der Begriffe Verfassung und Kanun. Verfassung und Kanun sind die Anordnung des Herrschers, und die Muslime sind an die Gebote und Verbote Allahs (SWT) gebunden. Somit sind sie an das Kitab und die Sunnah gebunden; der Herrscher selbst ist an die Gebote und Verbote Allahs gebunden, d. h. an das Kitab und die Sunnah. Dementsprechend benötigen Muslime keine Verfassung und keine Kanune, da die Regeln der Scharia die Grundsätze geklärt haben, die sie in ihren Beziehungen zu befolgen verpflichtet sind, den Aufbau des Staates, das Herrschaftssystem und die Verantwortung jeder Gewalt. Ihre Verfassung und ihre Kanune sind die Regeln der Scharia, d. h. sie stammen aus der Rede des Gesetzgebers. Daher halten sie sich nur an diese; danach richten sich ihre Beziehungen und das übrige Handeln und Verhalten, sei es im Staat oder in der Gesellschaft. Deshalb hatte der islamische Staat seit der Zeit der rechtgeleiteten Kalifen bis zur Zerstörung des islamischen Kalifats keine Verfassung und keine Kanune. Dies war der Fall, bis die kafirischen Staaten in der letzten Phase des islamischen Staates gegen Ende der Osmanen die Kontrolle übernahmen, wodurch sie diese zwangen, Gesetze zu erlassen und anschließend eine Verfassung in Kraft zu setzen.